Bestattung im Ausland
Eine Bestattung im Ausland erfordert eine genaue Abstimmung mit Behörden, Konsulat und Transportpartnern. Wir organisieren die Rückführung nach Deutschland oder die Beisetzung im Heimat- beziehungsweise Wunschland einschließlich aller Dokumente.
Zwei Wege
Rückführung nach Deutschland oder Beisetzung im Ausland
Leichenpass
Mit internationaler Sterbeurkunde und Genehmigungen
5–20 Tage
Je nach Land, Todesursache und behördlicher Freigabe
Individuell
Abhängig von Zielland und Sarg- oder Urnentransport
Was bedeutet eine Bestattung im Ausland?
Bei einer Bestattung im Ausland gibt es zwei typische Situationen. Ein im Ausland verstorbener Mensch wird nach Deutschland zurückgeführt oder ein in Deutschland Verstorbener wird im Heimat- oder Wunschland beigesetzt.
Ein spezialisiertes Bestattungsunternehmen koordiniert Ärzte, Behörden, Botschaft oder Konsulat, Transportdienstleister und den Friedhof am Bestimmungsort. So laufen Dokumente, Freigaben und Termine zuverlässig zusammen.
Botschaft oder Konsulat als wichtige Anlaufstelle
Leichenpass und internationale Sterbeurkunde
Sarg- oder Urnenüberführung möglich
Organisation bis zur Beisetzung am Bestimmungsort
So läuft eine Auslandsüberführung ab
Todesfall melden
Arzt und Polizei am Sterbeort sowie die zuständige Auslandsvertretung werden informiert.
Bestattungshaus beauftragen
Ein erfahrenes Bestattungshaus übernimmt die Abstimmung mit allen beteiligten Stellen.
Dokumente und Freigabe beschaffen
Leichenpass, Sterbeurkunde, Übersetzungen und Einreisegenehmigungen werden organisiert.
Transport koordinieren
Je nach Entfernung erfolgt die Überführung per Flugzeug oder auf dem Landweg.
Beisetzung am Zielort
Nach der Übergabe vor Ort wird die Trauerfeier und Beisetzung wie gewünscht durchgeführt.
Formen der Auslandsüberführung
Welche Lösung sinnvoll ist, hängt vom Sterbe- und Bestimmungsland, der gewünschten Bestattungsart und den persönlichen oder religiösen Vorgaben ab.
Rückführung nach Deutschland
Ein im Ausland Verstorbener wird nach der Freigabe zur Trauerfeier und Beisetzung nach Deutschland überführt.
Sargüberführung ins Ausland
Der Verstorbene wird in einem zugelassenen Überführungssarg per Luftfracht oder auf dem Landweg ins Zielland gebracht.
Urnenüberführung ins Ausland
Nach der Einäscherung kann die Urne meist einfacher und kostengünstiger zum Bestimmungsort transportiert werden.
Was kostet eine Bestattung im Ausland?
Die Gesamtkosten richten sich nach Entfernung, Transportart, Zielland, erforderlichen Dokumenten und den Leistungen am Bestimmungsort. Wir erstellen eine transparente Kostenübersicht für den konkreten Sterbe- und Bestimmungsort.
Darin können enthalten sein
- Leichenpass, Urkunden und Übersetzungen
- Überführungssarg oder Urne
- Flugfracht oder Landtransport
- Einbalsamierung und Kühlung
- Konsularische und örtliche Gebühren
- Trauerfeier und Leistungen am Bestimmungsort
Wir erstellen eine transparente Kostenübersicht für den konkreten Sterbe- und Bestimmungsort.
Welche Lösung passt zu Ihrer Situation?
Persönliche Wünsche
- Bestimmungsland und gewünschter Friedhof
- Sargüberführung oder vorherige Feuerbestattung
- Trauerfeier vor oder nach der Überführung
- Kulturelle und religiöse Anforderungen
Organisatorische Fragen
- Abstimmung mit Behörden und Konsulat
- Versicherungsschutz und Kostenübernahme
- Dauer der Freigabe und Transportplanung
Persönliche Beratung in Mannheim und Heidelberg
Ob im Trauerfall oder zur Vorsorge, unsere Fachberater nehmen sich Zeit für Sie und Ihre Fragen. Dabei beraten sie einfühlsam, kompetent und ohne Zeitdruck. Rufen Sie uns an oder besuchen Sie uns vor Ort.
Bestattung Beer-Hiebeler Mannheim
Augustaanlage 18
68165 Mannheim
0621 8430290
Bestattung Beer-Hiebeler Heidelberg
Bergheimerstraße 114
69115 Heidelberg
06221 25 298
Fragen zur Bestattung im Ausland
In der Regel werden ein Leichenpass, eine internationale Sterbeurkunde, die ärztliche Todesbescheinigung und je nach Zielland weitere konsularische Genehmigungen oder beglaubigte Übersetzungen benötigt.
Im EU-Raum dauert die Organisation häufig fünf bis zehn Tage. Bei ungeklärter Todesursache, Ermittlungen oder Zielen außerhalb Europas kann die Rückführung deutlich länger dauern.
Besteht kein Versicherungsschutz, kann eine Sozialbestattung beantragt werden. Sie wird in der Regel nur am Sterbeort gewährt und übernimmt meist keine Überführung in ein Wunschland.
In vielen Ländern ist ein versicherter Versand möglich. In Deutschland darf die Urne jedoch häufig nur an ein Bestattungsunternehmen oder einen Friedhof adressiert werden.
Reederei und Schiffsarzt dokumentieren den Todesfall und melden ihn am nächsten Hafen. Angehörige sollten Reiseversicherung und Bestattungshaus informieren; die Auslandsvertretung koordiniert anschließend die nächsten Schritte mit den örtlichen Behörden.
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